Die Schwierigkeit einer Erbengemeinschaft besteht darin, dass alle nur gemeinsam über das Erbe entscheiden können. Durch die Erbengemeinschaft wird jeder einzelne Erbe zum Miteigentümer des Nachlassgegenstandes. An manchen Dingen hängen zudem Erinnerungen oder besteht eine emotionale Bindung.
Wenn die Erbengemeinschaft eine Liegenschaft geerbt hat, sind alle Berechtigten auch für Instandhaltung sowie alle laufenden Kosten gleichteilig verantwortlich. Auch diesbezüglich muss die jeweilige Vorgangsweise von den Miteigentümern gemeinsam bestimmt werden, das bietet manchmal Konfliktpotential, eine Lösung ist zuweilen nicht unmittelbar in Sicht.
Dann braucht es oft einen unabhängigen Ansprechpartner für alle Erben – nehmen Sie unser Angebot zur objektiven Marktwertschätzung für die Verlassenschaft an. Unsere Einschätzung dient der Wertermittlung zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise der Erben, jedoch nicht automatisch als Basis zur Errechnung der Grunderwerbsteuer.
Unsere Kosten für diese schriftliche Einschätzung richten sich nach Aufwand und Umfang der Immobilie, die Höhe des Honorars geben wir Ihnen gerne bei der ersten unverbindlichen Kontaktaufnahme bekannt. Unsere fundierte Markteinschätzung erfolgt nicht nur auf Basis der Fakten, wir bringen auch unser langjährig erworbenes Fachwissen und beste Marktkenntnis ein.