Seit Einführung der Immobilienertragssteuer (Immo-Est) ist die Hauptmeldung ein wichtiger Aspekt, um von einer Besteuerung befreit sein zu können.

Somit unser Tipp an unsere Verkäufer:

Bleiben Sie bis zur kompletten Abwicklung des Immobilienverkaufs hauptgemeldet, um eine eventuelle Steuerlast durch Nachlässigkeit /Unwissenheit zu verhindern.